Autoführerscheine

Autoführerscheine
Führerscheinklasse B

Mindestalter 18 Jahre, Einschlussklassen AM, L

Die Führerscheinklasse B umfasst das Fahren von
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger
bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber
auch über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, falls die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug 3,5 t nicht überschreitet

Ausbildung

Theorie

12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie

30 Fragen bei Ersterwerb, maximal 10 Fehlerpunkte
20 Fragen bei Erweiterung, maximal 6 Fehlerpunkte

Praxis

55 Minuten Prüfungszeit
Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
inner- und außerorts
evtl. Autobahn
3 von 5 Grundfahrübungen


Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 197

Neue Rechtslage ab dem 01.04.2021:
Wird die Schlüsselzahl 197 im Führerscheineingetragen, kann der Fahrzeugführer sowohl Kfz mit Automatikgetriebe als auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren.

Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatik-Fahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Kurz-Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.
Die erforderliche Fahrstundenzahl auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ist mindestens zehn Stunden (§ 5a Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule bescheinigen (Anlage 7), dass der/die Bewerber/in auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen kann. Dies wird auf einer mindestens 15-minütigen Testfahrt überprüft.

Der Führerschein ist auch im Ausland gültig, d.h. auch im Ausland darf Schaltgetriebe gefahren werden, obwohl die Prüfung auf Automatik abgelegt wurde.


Führerscheinklasse BE

Mindestalter 18 Jahre, Vorbesitz B


Die Führerscheinklasse BE umfasst das Fahren von

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger
über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, auch wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugwagen und Anhänger größer ist als 3,5 t

Ausbildung

Theorie entfällt

Praxis

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie

keine theoretische Prüfung

Praxis

55 Minuten Prüfungszeit
Fahrtechnische Vorbereitung
Trennen oder Verbinden des Zuges
Fahren inner- und außerorts
evtl. Autobahn
eine Grundfahraufgabe


Führerscheinklasse B 96

Mindestalter 18 Jahre, Vorbesitz Klasse B

Die Führerscheinklasse B 96 umfasst das Fahren von

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger
auch über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn die Summe der Gesamtmassen von Zugwagen und Anhänger nicht größer als 4,25 t ist.


Ausbildung

Fahrerschulung: erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von min. 7 Stunden a 60 min.

Prüfung

Theorie: keine

Praxis: keine


Klasse B mit Schlüsselzahl 196
(erlaubt das Fahren von Krädern der Klasse A1 in der BRD)

Voraussetzung:
Besitz der Klasse B seit min. 5 Jahren, Mindestalter 25 Jahre

Ausbildung:
Theorie: min. 4 Einheiten à 90 Minuten
Praxis: min. 5 Einheiten à 90 Minuten
Zum Ende soll der Fahrlehrer die praktischen Fähigkeiten und Verhaltensweisen durch einen Test überprüfen. Falls diese nicht ausreichen, sind evtl. noch weitere Übungsstunden vorgeschrieben.

Fahrzeug:
Motorrad der Klasse A 1

Achtung:
B 196 ist nicht der Klasse A 1 gleichgestellt, es ist also keine Aufstiegsprüfung zur Klasse A 2 möglich!
B 196 ist nur in Deutschland gültig!

























Frank Sührig, Linser Str. 4, 37619 Bodenwerder
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